TECHNOLOGIE
Meta setzt geplante Geschäftsbedingungen nach Einsprüchen von Medien und Gerichten aus
Der Konzern verschiebt die für den 20. November vorgesehenen Regeln auf unbestimmte Zeit, nach vorläufigen Verfügungen in Brasilien und Norwegen und einer Untersuchungseröffnung der britischen Wettbewerbsbehörde.

Der Meta-Konzern hat am Freitag (6. November) mitgeteilt, die für den 20. November vorgesehenen Aktualisierungen seiner Geschäftsbedingungen auszusetzen. Ursprünglich sollten die Regeln bereits am 30. Oktober in Kraft treten und waren nach Kritik von Medienorganisationen aus aller Welt einmal verschoben worden. Im Kern betrifft der Streit das KI-Training mit Verlagsinhalten: Den Kritikern zufolge hätten die Bedingungen Meta erlaubt, mit automatisierten Programmen Berichte, Fotos und Videos von Verlagsseiten zu erfassen und auszuwerten. Ein Sprecher sagte, man pausiere die Änderungen, während man weiter mit den Beteiligten im Gespräch bleibe; bis dahin blieben die geltenden Bedingungen in Kraft.
Nach Darstellung von Ars Technica richteten sich die Änderungen an alle Inhaber von Meta-Business-Konten, die umfassendes KI-Training anhand verlinkter externer Websites hätten zulassen müssen, ohne Möglichkeit des Opt-outs. Vorgesehen war auch die Pflicht, Testzugangsdaten bereitzustellen, damit Meta-Bots Paywalls zuverlässig umgehen können. Fachleute warnten gegenüber Nieman Lab, die vage Formulierung könne das Ignorieren von Vorgaben in robots.txt-Dateien erlauben; Nieman Lab verwies darauf, dass Meta so Lizenzgebühren in Millionenhöhe vermeiden könnte.
In Brasilien untersagte die Justiz in São Paulo am Dienstag (3. November) dem Mutterkonzern von Facebook, Instagram, WhatsApp und Threads, mit Robotern Inhalte von Presseorganen zu sammeln, die drei Branchenverbänden angeschlossen sind – dem Nationalen Zeitungsverband (ANJ), dem Brasilianischen Rundfunk- und Fernsehverband (Abert) und dem Nationalen Zeitschriftenverlagverband (Aner). Die Entscheidung von Richter Guilherme Madeira Dezem am 44. Zivilgericht (Vara Cível) des Zentralen Gerichtsbezirks der Hauptstadt São Paulo betraf den Passus, wonach Unternehmen die Nutzung von Web Scrapern ohne Vergütung hätten genehmigen müssen; zudem ist es Meta untersagt, das Material für Entwicklung oder Training von KI-Systemen wie Meta AI zu verwenden. Das Zwangsgeld beträgt eine Million Real pro Tag, begrenzt auf 100 Millionen Real. Der Richter wertete die Klausel in einem Adhäsionsvertrag als Rechtsmissbrauch; in der Entscheidung ist sinngemäß von „manifesto abuso do direito e enriquecimento sem causa“ die Rede.
Ars Technica berichtet, Gerichte in Brasilien und Norwegen hätten die Bedingungen vorläufig blockiert; nach Angaben von Nieman Lab hatten Organisationen in beiden Ländern kurzfristig Klagen eingereicht. Die britische Competition and Markets Authority eröffnete laut Ars Technica eine förmliche Untersuchung der Frage, ob Meta eine beherrschende Stellung ausnutze, um wertvolle Daten für das KI-Training zu erlangen. Theo Bamber, Vorstandschef der britischen News Media Association, bezeichnete auf LinkedIn die „fortgesetzte Arroganz dieses Unternehmens zu glauben, alle würden seine Handlungen einfach hinnehmen“ als „verblüffend“.
Bereits vor der ersten Verschiebung erklärte das Movement for an Open Web, zu dessen Mitgliedern Digitalwerbetreibende und Zeitungsunternehmen zählen, Beschwerde bei der Europäischen Kommission und der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde eingelegt und einstweilige Maßnahmen beantragt zu haben. Eine Frist für die Aussetzung nannte Meta nicht; offen bleiben die Verfahren in Brasilien und die Untersuchung in Großbritannien.
Sources
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