JUSTIZ & RECHT
Gericht in Mississippi weist xAIs Antrag auf Klageabweisung im Streit um Gasturbinen zurück
Richterin Debra M. Brown stützt die Klagebefugnis der NAACP und verwirft das Argument, die Turbinen seien mobil und damit von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

Ein US-Bundesgericht hat den Antrag von xAI auf Abweisung einer Klage der NAACP zurückgewiesen; das Verfahren wird fortgesetzt. Die am späten Freitag veröffentlichte Entscheidung betrifft nach Darstellung von CNBC die Gastturbinen, mit denen die als Colossus bezeichneten, riesigen KI-Rechenzentren in der Region Memphis mit Strom versorgt werden, sowie ein Kraftwerk, das das Unternehmen in Southaven im Bundesstaat Mississippi baut. Damit rückt die Energie- und Genehmigungsfrage für den Betrieb großer KI-Infrastruktur in den Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens. CNBC bezeichnet das Unternehmen als SpaceXAI, die KI-Sparte des Raumfahrt- und Rüstungskonzerns SpaceX; TechCrunch nennt es xAI, ein SpaceX gehörendes Unternehmen.
Das Southern Environmental Law Center und Earthjustice reichten die Klage nach Angaben von CNBC im April 2026 im Auftrag der NAACP beim U.S. District Court for the Northern District of Mississippi ein und werfen dem Unternehmen Verstöße gegen den Clean Air Act vor. CNBC zufolge heißt es in der Klage, xAI und die Tochtergesellschaft MZX Tech hätten zwischen August und Dezember 2025 in Southaven 27 Gasturbinen „ohne Luftgenehmigung“ installiert und betrieben; die Turbinen stießen smogbildende Schadstoffe und Feinstaub aus. TechCrunch berichtet unter Berufung auf das Southern Environmental Law Center, die Klage nenne mindestens 35 Verbrennungsturbinen und weitere Luftverschmutzungsquellen am Colossus-Standort, für die nie die erforderlichen Vorab- oder Betriebsgenehmigungen eingeholt worden seien.
xAI argumentierte in dem im Juni eingereichten Abweisungsantrag nach Angaben von CNBC, die als „mobil“ bezeichneten Turbinen seien von der Genehmigungspflicht ausgenommen, die NAACP sei nicht klagebefugt, und solche Klagen von Gemeinschaftsgruppen seien verfassungswidrig. Richterin Debra M. Brown verwarf diese Einwände: „Because the plaintiffs have statutory standing under the Clean Air Act, because the combustion turbines are not ,mobile sources‘ under Mississippi‘s SIP, and because the citizen suit provision does not violate Article II of the Constitution or the private nondelegation doctrine, the plaintiffs‘ claims will proceed“, zitiert CNBC aus der Entscheidung. Ergänzend schrieb Brown laut TechCrunch, Kläger in solchen Verfahren handelten im eigenen Namen und machten keine exekutive Gewalt des Bundes geltend.
Nach Angaben von CNBC wies dasselbe Gericht rund zwei Wochen zuvor einen Antrag des Justizministeriums zurück, das Verfahren zu beenden; TechCrunch zufolge wurde ein entsprechender Antrag des DOJ „earlier this month“ abgelehnt. Die NAACP-Direktorin für Umwelt- und Klimagerechtigkeit, Abre‘ Connor, nannte die Entscheidung „another important victory in our effort to hold xAI accountable“ und erklärte: „xAI cannot operate gas turbines without the required permits.“ TechCrunch ordnet das Verfahren in eine öffentlich kritischere Haltung gegenüber Rechenzentren ein: New York habe kürzlich ein Moratorium für neue Rechenzentren beschlossen, Amazon und Microsoft hätten zugesagt, in ihrer Kommunikation mit Behörden keine Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) mehr zu verwenden, und dies könnte bei den bevorstehenden US-Zwischenwahlen eine Rolle spielen. CNBC zufolge reagierte SpaceX zunächst nicht auf eine Anfrage; TechCrunch hatte das Unternehmen ebenfalls um Stellungnahme gebeten.